Ratgeber
Fristen, Belegeinsicht & Widerspruch
Ihre wichtigsten Rechte rund um die Nebenkostenabrechnung – kurz erklärt.
Die 12-Monats-Frist
Vermieter müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB) – ein Guthaben müssen sie aber trotzdem auszahlen.
Belegeinsicht
Sie haben das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen. Das ist oft der entscheidende Schritt, um eine Position endgültig zu klären.
Einwendungsfrist
Für Einwendungen gegen die Abrechnung haben Sie ab Zugang in der Regel 12 Monate Zeit. Warten Sie nicht zu lange.
Abrechnungsfrist berechnen
Regelfall nach § 556 Abs. 3 BGB. Abweichende vertragliche Fristen sind möglich.