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Nebenkosten prüfen
Ratgeber

Heizkosten richtig abrechnen

Heizkosten sind besonders fehleranfällig – und zugleich einer der Bereiche mit den klarsten Regeln.

50–70 % nach Verbrauch

Sind Erfassungsgeräte vorhanden, müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden (§ 7 HeizkostenV). Der Rest wird nach Fläche verteilt.

Das 3 %-Kürzungsrecht

Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, obwohl es möglich wäre, dürfen Sie Ihren Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).

CO₂-Kostenaufteilung

Seit 2023 müssen sich Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes an den CO₂-Kosten beteiligen. Fehlt diese Aufteilung, zahlen Mieterinnen und Mieter oft zu viel.

Heizkosten-Verteilung prüfen

Vereinfachte Berechnung zur Orientierung, ersetzt keine vollständige Prüfung.