Ratgeber
Heizkosten richtig abrechnen
Heizkosten sind besonders fehleranfällig – und zugleich einer der Bereiche mit den klarsten Regeln.
50–70 % nach Verbrauch
Sind Erfassungsgeräte vorhanden, müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden (§ 7 HeizkostenV). Der Rest wird nach Fläche verteilt.
Das 3 %-Kürzungsrecht
Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, obwohl es möglich wäre, dürfen Sie Ihren Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).
CO₂-Kostenaufteilung
Seit 2023 müssen sich Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes an den CO₂-Kosten beteiligen. Fehlt diese Aufteilung, zahlen Mieterinnen und Mieter oft zu viel.
Heizkosten-Verteilung prüfen
Vereinfachte Berechnung zur Orientierung, ersetzt keine vollständige Prüfung.